1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für das Training im Studio „body in progress“ und den Erwerb von 10er bzw. 20er Karten für Gruppen- und Einzelunterricht.
2. Teilnahmebedingungen
An den Veranstaltungen und dem Training von body in progress kann jeder mit Vollendung des 18. Lebensjahres teilnehmen, sofern aus ärztlicher Sicht keine Bedenken vorliegen. Der Teilnehmer willigt ein, eigenverantwortlich an dem Training teilzunehmen und body in progress sowie den einzelnen Trainern, die im Studio body in progress eigenverantwortlich arbeiten vor dem Training von eventuellen Vorerkrankungen und Einschränkungen zu informieren. Hierfür ist das Ausfüllen des Anamnesebogens bzw. einer Anmeldung notwendig. Body in progress behält sich vor, eventuell ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorlegen zu lassen.
3. Nutzungsvereinbarung
Mit dem Erwerb eines Personal Training Stundenkontingentes, einer 10er Karte oder 20er Karte kommt der Vertrag über die vereinbarten Leistungen mit dem jeweiligen Personal Trainer zustande. Nach Zahlungseingang können die Leistungen im vereinbarten Umfang genutzt werden.
Die 10er und 20er Karten für Kurse sind Kurs- bzw. Trainerbezogen. Sie sind in der Regel drei bzw. sechs Monate gültig. Im Zeitraum einer 10er Karte können zwei Termine bei einem anderen Trainer/Kurs wahrgenommen werden. Die 10er bzw. 20er Karten für Personal Training sind sechs bzw. zwölf Monate gültig. Die 10er bzw. 20er Karten sind personengebunden und können daher nicht übertragen werden. Nicht in Anspruch genommene Termine verfallen, sofern sie nicht 24 Std. vorher telefonisch abgesagt wurden. Spätestens jedoch nach Ablauf der Kartengültigkeit verfallen alle noch offenen Einzel- oder Gruppentermine.
Die Kurstermine werden auf der Internetseite (www.bodyinprogress.de) aktuell bekannt gegeben. Die Kurse finden ab drei Teilnehmern statt.
Die Teilnehmeranzahl der Kurse ist limitiert, weshalb eine vorhergehende Anmeldung für die Kursteilnahme vorausgesetzt wird. Die Anmeldung für ein Gruppentraining ist aufgrund der geringen Teilnehmerzahlen verbindlich (siehe unten: „Stornierung“). Kursanmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge angenommen.
Änderungen des Namens, der Adresse oder Bankverbindung sind umgehend mitzuteilen. Mehrkosten durch Unterlassung gehen zu Lasten des Teilnehmers.
4. Ferienzeiten
In der Zeit zwischen dem 23. Dezember und 02. Januar finden keine Kurse statt. Weiterhin behält sich body in progress vor, an allen gesetzlichen Feiertagen und an bis zu weiteren 9 Tagen im Jahr wegen Renovierung oder anderen dringenden betrieblichen Erfordernissen zu schließen. Bis zu 4 Wochen im Jahr, die rechtzeitig angekündigt und abgestimmt werden, ist das body in progress Studio ebenfalls geschlossen, ohne dass es den Kunden berechtigt, seine Leistungen zu kürzen. Die Termine werden den Mitgliedern rechtzeitig im Voraus durch Aushang mitgeteilt.
5. Kursausfall und Kursverlegung
Body in progress sowie die Trainer, die eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung im Studio body in progress arbeiten sind berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn die Mindestanzahl von Teilnehmern, die in der Ausschreibung (Kursplan) angegeben ist, nicht zustande kommt. Die gezahlten Teilnahmegebühren werden in diesem Fall erstattet bzw. der 10er oder 20er Karte gut geschrieben. Weitere Ansprüche von Teilnehmern wegen Nichtdurchführung von Kursen, Duo-, Trio- oder Quattrotraining sind ausgeschlossen. Bei Lehrerausfall bemüht sich body in progress sowie die Trainer, die sich im Studio einmieten um schnellen Ersatz. Sollte dies nicht möglich sein, werden alle Teilnehmer möglichst rechtzeitig informiert. Änderungen der Öffnungszeiten bzw. des Leistungsangebotes bleiben vorbehalten.
Im Regelfall finden die Kurse bei jedem Wetter statt. Bei gefährlichen/extremen Wetterbedingungen behält sich body in progress bzw. die einzelnen Trainer allerdings die Absage vor. Terminverlegungen, Absagen wegen Krankheit oder Urlaub des Kursleiters oder wegen zu geringer Teilnehmerzahlen bleiben vorbehalten.
6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung für die vereinbarten Leistungen erfolgt im Voraus. Die vereinbarte Teilnahmegebühr wird mit Anmeldung für den Kurs oder das personal training fällig und kann bei dem jeweiligen Trainer bar oder auf Rechnung bezahlt werden. Der Teilnehmer kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn der die Gebühr nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung zahlt. Die Verzugszinsen bestimmen sich nach den gesetzlichen Regelungen.
7. Stornierung
Personal Training Termine und Termine für Gruppentraining können bis 24 Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins kostenlos storniert werden. Die stornierte Stunde wird dem Stundenkontingent automatisch wieder gutgeschrieben. Bei zu später Stornierung wird das Kontingent um die jeweilige Stunde belastet. Ein weiterer Anspruch des Teilnehmers besteht dann nicht.
8. Urheberschutz
Audiovisuelle Mitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Zustimmung von body in progress und den darin arbeitenden Trainern auf keine Weise vervielfältigt oder in Umlauf gebracht werden.
9. Haftung
Body in progress haftet für Schäden jeglicher Art nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Bei bestehenden Vorerkrankungen oder körperlichen Einschränkungen verpflichtet sich der Teilnehmer, die Kursleiter unbedingt vorher darüber zu informieren. Bei Verletzung dieser Informationspflicht ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, sofern der Schaden in Zusammenhang mit der Vorerkrankung oder der körperlichen Einschränkung steht. . Soweit vorstehend nichts anderes geregelt ist, ist die Haftung auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Pflichtverletzung, unerlaubter Handlung und culpa in contrahendo – ausgeschlossen.
10. Hausordnung
Die Teilnehmer der Kurse sowie des Einzeltrainings sind verpflichtet, die gültige Hausordnung einzuhalten.
11. Datenschutz
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass body in progress personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur für Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecke. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.
12. Schlussbestimmungen, anzuwendendes Recht
Die Beziehungen zwischen den Parteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag ohne Zustimmung von body in progress abzutreten. Sollte eine Regelung dieser Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder nicht durchführbar, so tritt an die Stelle dieser Bestimmung eine Regelung, die nach Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung dieser in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für Rechtslücken. In jedem Fall wird dadurch die Wirksamkeit der Vertragsbedingungen im Übrigen nicht berührt.